Die «Littering-Abgabe»: Alles Wichtige auf einen Blick
Unternehmen, die in Österreich Einwegkunststoffprodukte und -verpackungen für den «Unterwegskonsum» auf den Markt bringen zahlen seit 1. Jänner 2023 die «Littering-Abgabe». Mit dieser Gebühr beteiligen sie sich an den Flurreinigungen im öffentlichen Raum.