Gerne helfen wir Ihnen persönlich weiter, um die optimale Verpackung für Sie zu finden: Jetzt beraten lassen
Konformitätserklärungen bei RAUSCH


Bei RAUSCH kaufen Sie sicher ein
Lebensmittelverpackungen verlangen nach entsprechenden Zertifikaten, die Sie bei uns bei allen betroffenen Artikeln erhalten. Mit einer solchen Konformitätserklärung (DoC) erhalten Sie die Gewissheit, dass die Verpackung den rechtlichen Vorschriften für einen Einsatz mit Lebensmitteln entspricht.
Neue Verpackungslösungen nehmen wir nur in unser Sortiment auf, wenn wir korrekte Konformitätserklärungen vorliegen haben und diese von unserer spezialisierten, sehr erfahrenen Qualitätsmanagement-Abteilung geprüft und freigegeben wurden.
Auch für das bestehende Standard-Sortiment gewährleisten wir Ihnen, dass die Dokumente immer «up-to-date» sind.
Wann ist eine Konformitätserklärung nötig und was beinhaltet sie?
Eine Konformitätserklärung muss für jedes Produkt vorliegen, dass im Sinne der PPWR («Packaging and Packaging Waste Regulation», Verordnung EU 2025/40) als Verpackung gilt. Eine Verpackung nach PPWR ist ein Behältnis, das dazu dient, ein Produkt zu schützen, zu transportieren oder zu präsentieren und dabei mit dem Produkt auf den Markt gebracht wird.
In der Erklärung befindet sich unter anderem Angaben zum Material und dem Erzeuger ebenso wie die Bestätigung, dass Grenzwerte für Schadstoffe eingehalten werden.
Für lebensmittelechte Artikel aus Kunststoff kommen weitere Angaben hinzu, die gesetzlich vorgeschrieben sind, wie etwa:
- welche Lebensmittel dürfen mit dem Material in Kontakt kommen
- wie lange darf der Kontakt mit dem Lebensmittel bestehen
- für welche Temperaturen ist das Produkt geeignet
Bei allen anderen Materialien mit Lebensmittelkontakt wie z. B. Papier oder Holz ist eine detaillierte Konformitätserklärung in den meisten Fällen nicht gesetzlich vorgeschrieben, inzwischen dennoch marktüblich. Bei RAUSCH erhalten Sie für alle lebensmittelechten Artikel eine Konformitätserklärung.


Was bedeutet «lebensmittelecht»?
Als «lebensmittelecht» bezeichnet das Gesetz alle Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen dürfen. Im Bereich Lebensmittelverpackungen zählen alle Produkte mit direktem Kontakt mit Nahrungsmitteln dazu, wie z. B. Besteck, Teller, Becher, Beutel, Kartons uvm.
Besondere Bedeutung kommt der Druckfarbe zu. Diese darf grundsätzlich nicht in direkten Kontakt mit Lebensmitteln kommen.
Verpackungen werden darum immer nur auf der Außenseite bedruckt oder bedingen eine zusätzliche Barriere wie z. B. eine Beschichtung.
Gerne bedrucken wir Ihre Verpackungen auf Anfrage nach ihren Wünschen.


All diese benötigten Angaben – ob gemäss den Vorgaben der PPWR und / oder den Anforderungen für lebensmittelechte Produkte – finden Sie gesammelt in unserer Konformitätserklärung – einfach, schnell und sicher!
So einfach gelangen Sie an Ihr gewünschtes Zertifikat:
Bei RAUSCH erhalten Sie auf 3 Wegen die benötigte Konformitätserklärung – abhängig davon, ob Sie die Erklärung für RAUSCH-Standardartikel ↓ aus unserem Lagersortiment, individuelle Verpackungen ↓ von uns oder Verpackungen, die Sie nicht von uns beziehen ↓, benötigen.
So einfach geht’s!
Weg 1: Sie kaufen Standardprodukte aus unserem Sortiment
Das ist der einfachste Weg. Wir stellen Ihnen für die allermeisten Standardartikel (Lagerware) in unserem Web-Shop eine fertige Konformitätserklärung bereit, direkt beim Artikel downloadbar, ohne Anfrage, ohne Wartezeit.
So finden Sie die Konformität im Shop:
Schritt 1:
Produkt im Webshop auswählen und unter dem Text zum Produkt zu den «weiteren Produktinformationen» gehen.




Schritt 2:
Auf den Button «Dokumente» klicken. Dort liegen die gewünschten Konformitätserklärungen Ihrer gewählten Verpackung.
Schritt 3:
Wählen Sie nun bei den Konformitätserklärungen die gewünschte Artikelnummer Ihres gewählten Produkts und klicken Sie ganz einfach auf «Öffnen».
Schon öffnet sich ein neues Fenster mit einer druckbaren PDF Version Ihrer Konformitätserklärung.
Alternativ in unserer Bestelltabelle:
In unserer Bestelltabelle können Sie sich zudem mehr Informationen zu jedem Artikel ansehen.
Auch dort können Sie bei Ihrem Wunschartikel die Konformitätserklärung ganz einfach ansehen und herunterladen.


Für Artikel, die keine Verpackung im Sinne der PPWR sind und die nicht lebensmittelecht sind, steht statt der Konformitätserklärung ein Produktdatenblatt bereit.
Die Unterscheidung ist im Dokument klar ersichtlich.
Weg 2: Individuelle Verpackungen oder individuelle Kundenbestellungen, die von uns geliefert werden
Hier geht es um Verpackungen, die für Kunden individuell durch uns angefertigt wurden, oder Verpackungen, die speziell für Kunden durch uns beschafft werden.
2a. Individuelle Verpackungen
Haben Sie eine Verpackung mit Ihrem Firmenlogo und einem individuellen Mass anfertigen lassen? Dann gilt nach PPWR: Ihr Logo auf der Verpackung macht Sie zum sogenannten «Erzeuger» und damit tragen Sie die Verantwortung für die Konformitätserklärung.
Wir erstellen für Ihre individuellen Verpackungen eine vorgefertigte Konformitätserklärung mit Ihrer Firmenadresse. Sie müssen diese nur noch prüfen und unterzeichnen, mehr nicht.
Zur Erklärung, warum das so funktioniert: Die PPWR bestimmt, dass das Unternehmen, dessen Name oder Marke auf der Verpackung steht, der «Erzeuger» ist und die Konformität verantwortet. Das ist keine Schikane, sondern sinnvoll, denn Sie als Markeninhaber entscheiden letztlich über das Design und die Materialien Ihrer Verpackung.
2b. Individuelle Kundenbestellungen
Haben Sie eine im Markt bestehende, standardisierte Verpackung über uns beschaffen lassen?
Dann ist dies wie die Bestellung eines Standardartikels aus unserem Lagersortiment und Sie erhalten eine Konformitätserklärung von uns ausgestellt.
Weg 3: Verpackungen, die nicht von RAUSCH stammen
Für Verpackungen, die Sie woanders kaufen oder die Sie selbst hergestellt und weiterverarbeitet haben (z. B. nachträglich bedruckt oder beschnitten), müssen Sie prüfen, ob Sie eine eigene Konformitätserklärung ausstellen müssen.
Für genau diese Fälle haben wir als kostenlosen Service unseren Konformitäts-Generator entwickelt. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch alle notwendigen Eingaben und erstellt am Ende eine fertige, PPWR-konforme Konformitätserklärung als PDF.
Ihre Sicherheit sowie die Ihrer Kunden hat bei RAUSCH oberste Priorität
Bei uns sind Sie in guten Händen. Wir kümmern uns bei unserem Sortiment um die Gewährleistung der Bestimmungen und dokumentieren Ihnen dies mit aktuellen Zertifikaten, die Sie jederzeit bei uns herunterladen können.
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