Konformitätserklärungen bei RAUSCH

Bei RAUSCH kaufen Sie sicher ein

Lebensmittelverpackungen verlangen nach entsprechenden Zertifikaten, die Sie bei uns zu allen Artikeln mit entsprechender Kennzeichnung erhalten. Mit einer solchen Konformitätserklärung erhalten Sie die Gewissheit, dass die Verpackung den rechtlichen Vorschriften für einen direkten Kontakt mit Lebensmitteln entspricht.

Schnell & einfach zur Konformitätserklärung in unserem Standard-Sortiment

Für unsere Lagerartikel haben wir einen ganz besonderen Service für Sie, der Ihnen zeitsparend zur gewünschten Konformitätserklärung verhilft.
Denn Sie finden diese Konformitätserklärungen direkt beim entsprechenden Produkt im Web-Shop als PDF zum Download.

So einfach geht's:

 

Schritt 1: 

Um zur Konformitätserklärung für bestimmte Artikel zu gelangen, wählen Sie das gewünschte Produkt zuerst im Web-Shop aus.
Scrollen Sie auf der Seite weiter nach unten gelangen Sie nach der Bestelltabelle zu den Produkteigenschaften. 


Schritt 2: 

Hier finden Sie weitere «Reiter», wie «Materialeigenschaften» und auch «Downloads»

Klicken Sie auf diesen, gelangen Sie in den Downloads-Bereich. 

Dort können Sie einfach und schnell die entsprechenden Konformitätserklärungen als PDF herunterladen


Schritt 3: 

Mit nur einem Klick auf «Öffnen» gelangen Sie zur gewünschten Erklärung Ihres ausgewählten Artikels.

 

Die Konformitätserklärung erhalten Sie direkt als PDF:

 

Neue Verpackungslösungen nehmen wir nur in unser Sortiment auf, wenn wir korrekte Konformitätserklärungen vorliegen haben und diese von unserer spezialisierten, sehr erfahrenen Qualitätsmanagement-Abteilung geprüft und freigegeben wurden.
Auch für das bestehende Standard-Sortiment gewährleisten wir Ihnen, dass die Dokumente immer «up-to-date» sind.


Für individualisierte Spezialartikel bestellen Sie Ihr gewünschtes Zertifikat jederzeit unter:

 

Telefon 056 676 72 72

E-Mail office@rausch-packaging.ch

Kontaktformular

oder gleich hier im Live-Chat.

 


 TIPP:

Neben den Konformitätserklärungen finden Sie außerdem bei allen Lagerartikeln auch die dazugehörigen Informationen über Zertifizierungen, Verpackungseinheiten und mehr im Produktdatenblatt zum Artikel direkt im Web-Shop als PDF.


Was beinhaltet die Konformitätserklärung?

Bei Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff ist die Konformitätserklärung gesetzlich vorgeschrieben und beinhaltet u. a. folgende detaillierten Angaben:

  • welche Lebensmittel dürfen mit dem Material in Kontakt kommen
  • wie lange darf der Kontakt mit dem Lebensmittel bestehen
  • für welche Temperaturen ist das Produkt geeignet

Bei allen anderen Materialien mit Lebensmittelkontakt wie z. B. Papier oder Holz ist eine detaillierte Konformitätserklärung in den meisten Fällen nicht gesetzlich vorgeschrieben, inzwischen dennoch marktüblich.

Bei RAUSCH haben Sie für alle lebensmittelechten Artikel ab Lager die Möglichkeit die Konformitätserklärung direkt im Web-Shop als PDF herunterzuladen.

Was bedeutet «lebensmittelecht»?

Als «lebensmittelecht» bezeichnet das Gesetz alle Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen dürfen. Im Bereich Lebensmittelverpackungen zählen alle Produkte mit direktem Kontakt mit Nahrungsmitteln dazu, wie z. B. Besteck, Teller, Becher, Beutel, Kartons uvm.

Besondere Bedeutung kommt der Druckfarbe zu. Diese darf grundsätzlich nicht in direkten Kontakt mit Lebensmitteln kommen. Verpackungen werden darum immer nur auf der Aussenseite bedruckt oder bedingen eine zusätzliche Barriere wie z. B. eine Beschichtung.

Ihre Sicherheit sowie die Ihrer Kunden hat bei RAUSCH oberste Priorität

Bei uns sind Sie in guten Händen. Wir kümmern uns bei unserem Sortiment um die Gewährleistung der Bestimmungen und dokumentieren Ihnen dies mit aktuellen Zertifikaten, die Sie jederzeit bei uns anfordern können.

 

 

Haben Sie noch weitere Fragen?

Kontaktieren Sie uns gerne unter 056 676 72 72, per E-Mail an office@rausch-packaging.ch, über unser Kontaktformular oder im Live-Chat.