Verpackungsverordnung

Alles rund um das Thema Entpflichten:

Die Vermeidung, Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen wird durch die Verpackungsverordnung festgelegt. Ziel ist es, Verpackungsabfälle möglichst zu vermeiden, nicht vermeidbare Verpackungen zu sammeln und einer Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen.

Inländische Unternehmen sind verpflichtet an einem Sammel- und Verwertungssystem teilzunehmen, sobald sie

  • verpackte Waren oder Güter im Inland in Verkehr setzen
  • Serviceverpackungen (z.B. Einweggeschirr, Becher, Brötchentüten, Tragetaschen, etc.) herstellen bzw. in Verkehr setzen

Unser Entpflichtungsservice:

  • Die von uns verwendete Transportverpackung (Umverpackungen) aller von uns gelieferten Artikel ist im Sinne der VerpackVO je nach Packstoffart in der korrespondierenden Tarifkategorie über ein zugelassenes Sammel- und Verwertungssystem bereits entpflichtet.
  • Für Serviceverpackungen muss das Entpflichtungsentgelt sofort entrichtet werden. Auf Ihrer Rechnung weisen wir das Entpflichtungsentgelt (auf Basis der Materialart und des Einzelgewichts) gesondert aus. Sie können so jederzeit im Falle einer Prüfung die Entpflichtung nachweisen. Der Betrag wird an ein zugelassenes Sammel- und Verwertungssystem in Österreich abgeführt.
Wir beraten Sie gerne!
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