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Verordnung (EG) Nr. 1935/2004
Was ist die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004?
Diese EU-Rahmenverordnung bildet die gesetzliche Basis für alle Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Sie legt fest, dass diese Materialien keine Inhaltsstoffe an Lebensmittel abgeben dürfen, die die Gesundheit gefährden oder die Qualität (Geruch/Geschmack) verschlechtern.
Diese Verordnung ist das Qualitätssiegel unserer Arbeit. Bei RAUSCH ist die Konformität all unserer Produkte mit der EG Nr. 1935/2004 eine Grundvoraussetzung. Damit geben wir Ihnen als Bäckerei, Gastronom oder Händler die Sicherheit, die Sie für Ihre Kunden brauchen.
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